Das Tatgericht überspannt die Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche richterliche Überzeugung, wenn es sie von der Widerlegung der „Nullhypothese“ abhängig macht.
Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts. Dieses hat über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seiner freien, aus …




