Verweigert ein Arbeitnehmer die Arbeitsleistung, weil ihm diese wegen eines entgegenstehenden Hindernisses nicht zumutbar ist, scheidet eine darauf gestützte Kündigung aus. Eine familiäre Notlage, die die Betreuung von Kindern erfordert, kann ein solches Hindernis begründen. Auf eine mögliche Fremdbetreuung muss …