Das arbeitsgerichtliche Teilurteil

Bundesarbeitsgericht

Ein Teilurteil über eine Befristungskontrollklage ist unzulässig, wenn eine noch anhängige Widerklage materiell-rechtlich von der Wirksamkeit der Befristung abhängt und deshalb die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht. Ist diese Gefahr im Revisionsverfahren jedoch entfallen, kann das Bundesarbeitsgericht aus Gründen der Prozessökonomie …