Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung

Beantwortet der Versicherungsnehmer über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren die Nachfragen des Kaskoversicherers zu einem angezeigten Fahrzeugdiebstahl nicht, liegt darin regelmäßig eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit, die zur vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers führt. Der dem Versicherungsnehmer obliegende Kausalitätsgegenbeweis …