Eine arbeitsvertragliche Klausel, die ausgeschiedene Arbeitnehmer zur Abführung eines Teils ihrer Vergütung aus Konkurrenztätigkeit verpflichtet, ohne hierfür eine Gegenleistung vorzusehen, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist daher unwirksam. Ist eine Honorarabführungsklausel ohne Gegenleistung wirksam? Nach § 307 Abs. 2 Nr. …