AfD-Landesverband Hessen – als rechtsextremer Verdachtsfall

Justizzentrum Wiesbaden

Für die Einstufung eines Landesverbands einer politischen Partei als verfassungsschutzrechtlicher „Verdachtsfall“ genügen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen. Solche Anhaltspunkte können sich sowohl aus der Einbindung in eine entsprechend eingestufte Bundespartei als auch aus landesspezifischen …