Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlagen ist nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sich in der Umgebung Schutzgebiete befinden oder abstrakte Gefahren durch Infraschall beziehungsweise Mikropartikelabrieb geltend gemacht werden; erforderlich sind hinreichend konkrete Beeinträchtigungen von Natur, Umwelt oder Gesundheit.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof …
