Das Führen eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss ab einer BAK von 1,1 Promille erfüllt den Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr und begründet in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis – unabhängig davon, dass kein Pkw, sondern ein E-Scooter geführt wurde. Gilt …