Fehler in der Massenentlassungsanzeige, die die Arbeitsverwaltung nicht daran hindern, ihre gesetzmäßige Aufgabe zu erfüllen, stehen der Wirksamkeit der auf der Anzeige beruhenden Kündigungen nicht entgegen.
Eine objektiv fehlerhafte Angabe der Zahl der beabsichtigten Entlassungen in einer Massenentlassungsanzeige führt nicht …
