Die Kfz-Steuerermäßigung für Schwerbehinderte findet auf Fahrzeuge mit Oldtimerkennzeichen keine Anwendung, da deren Besteuerung nicht an das Halten des Fahrzeugs, sondern an die Zuteilung des Kennzeichens anknüpft und der Förderungszweck der Vorschrift – die Sicherung persönlicher Mobilität – bei Oldtimern …