Keine Urnen-Umbettung trotz Umzugs

Friedhof

Der Wohnortwechsel eines Totenfürsorgeberechtigten begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Umbettung einer Urne. Erforderlich ist vielmehr ein besonderer Grund, der den durch das postmortale Persönlichkeitsrecht geschützten Anspruch auf Totenruhe überwiegt.

Eine Witwe kann mithin nicht allein deshalb die Umbettung …