Warum Lärm von Einheimischen kein Reisemangel ist

Lärm einheimischer Bevölkerung am Urlaubsort sowie Unverträglichkeiten bei landestypischer Kost stellen grundsätzlich keinen Reisemangel dar, wenn der Reiseprospekt keine gegenteiligen Zusicherungen enthält und die Beeinträchtigungen zum allgemeinen Lebensrisiko einer Fernreise gehören. Auch vereinzelte Insekten in einem ausdrücklich als „offen“ beworbenen …