Nach dem 1.01.2013 von der VBL erteilte Versorgungsauskunft sind nicht verwertbar, solange sie inhaltlich auf einer Zugrundelegung geschlechtsspezifischer Barwertfaktoren beruhen.
Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, führt das von der VBL auf der Grundlage von § 32 a Abs. 2 …