Scheidungskosten sind anders als nach der bisherigen Rechtsprechung aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Auch die Kosten eines Scheidungsverfahrens fallen unter das im Jahr 2013 eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten.
Seit der Änderung …