In der gerichtlichen Entscheidung über die Versagung von Akteneinsicht kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Verfahrensbeteiligten liegen.
Abs. 1 GG sichert den Anspruch auf rechtliches Gehör. Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern …