Versicherungsnehmer sind verpflichtet, einen Schadensfall unverzüglich beim Versicherer anzuzeigen – und zwar bereits ab Kenntnis des Schadens, nicht erst nach Erhalt des Versicherungsscheins. Wer diese Obliegenheit verletzt und den Schaden zudem eigenständig beseitigt, riskiert den vollständigen Verlust seines Leistungsanspruchs. Dies …