Ein Aufhebungsvertrag ist nicht bereits deshalb wegen widerrechtlicher Drohung anfechtbar, weil der Arbeitgeber alternativ eine fristlose Kündigung in Aussicht stellt; entscheidend ist allein, ob das Verhalten des Arbeitnehmers eine solche Kündigung objektiv gerechtfertigt hätte. Zudem begründet der Abschluss eines Aufhebungsvertrages …