Kein Unfallversicherung während „IRENA“

Fahrradstraße

Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) ist keine Leistung zur medizinischen Rehabilitation und begründet daher keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Das Bundessozialgericht hat die Grenzen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes für Rehabilitanden präzisiert. Danach stehen Teilnehmer einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) …

Rotlichtverstoß ohne Fahrverbot: Augenblicksversagen und fehlende Gefährdung können das Fahrverbot kippen

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß indiziert zwar regelmäßig ein Fahrverbot, doch kann bei erheblich gemindertem Erfolgs- und Handlungsunwert ein Ausnahmefall vorliegen, der von der Verhängung des Fahrverbots absehen lässt. Augenblicksversagen, fehlende Verkehrsgefährdung und straßenverkehrsrechtliche Unbescholtenheit können im Zusammenspiel einen solchen Ausnahmefall begründen …

Begrenztes Realsplitting: Darf die Zustimmung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden?

Der unterhaltsberechtigte Ehegatte ist grundsätzlich zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting verpflichtet, sobald der Unterhaltspflichtige den Ausgleich entstehender finanzieller Nachteile zusichert. Eine Sicherheitsleistung kann nur in begründeten Ausnahmefällen verlangt werden – allein die schleppende Zahlung von Unterhaltsbeträgen in der Vergangenheit genügt …

Steuerausgleich nach Realsplitting: Vorlage des Bescheids setzt Unterhaltspflichtigen in Verzug

Der unterhaltsberechtigte Ehegatte genügt seiner Darlegungsobliegenheit für den Nachteilsausgleich aus dem begrenzten Realsplitting bereits durch Vorlage des Steuerbescheids; eine eigene Vergleichsberechnung ist nicht erforderlich. Kommt der Unterhaltspflichtige dieser hinreichend bestimmten Aufforderung nicht nach, gerät er in Verzug und schuldet als …

Kein Wahlrecht für den Unterhaltsempfänger: Zustimmung zum Realsplitting erzwingbar

Der unterhaltsberechtigte (geschiedene) Ehegatte ist zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting verpflichtet, wenn nicht feststeht, dass die geleisteten Unterhaltszahlungen alternativ vollständig als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG absetzbar sind. Das Wahlrecht zwischen beiden steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten verbleibt beim Unterhaltspflichtigen; eine Einschränkung …