Säuglingsschreie sind kein Lärm!

Im vorliegenden Fall wollte ein Vermieter seine Kündigung u.a. damit begründen, dass vom Kleinkind der Mieter Geräuschbelästigungen ausgingen. Hierzu merkte das Gericht an, dass Geräusche des Säuglings den Mietern nicht vorgeworfen werden können. Säuglings-„Lärm“ ist grundsätzlich von Nachbarn hinzunehmen. Im …