Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer nicht-binären Person auf Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Benachteiligung aus geschlechtsspezifischen Gründen im Rahmen einer Bewerbung als rechtsmissbräuchlich angesehen und abgewiesen.
Die klagende Person, die den Geschlechtseintrag „divers“ führt, …
