Versorgungszusage – Auslegung und Vollzugspraxis

Geldscheine

Die jahrzehntelange Handhabung und Vollzugspraxis einer Versorgungszusage in der Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die Arbeitgeberin kann (ergänzend) Rückschlüsse auf ihre objektive Auslegung zulassen.

In dem aktuell vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall stritten Arbeitnehmer und Arbeitgeberin über die Berechnung laufender Leistungen der …

Ruhen des Verfahrens – und keine Entschädigung für überlange Verfahrensdauer

Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Verfahrensbeteiligte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens, soweit dieses im Einverständnis der Beteiligten bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zum Ruhen gebracht wurde.

Einen Anspruch auf Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer nach § 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes