Ein Stoff ist ein Zusatzstoff im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 TabakerzG i. V. m. Art. 2 Nr. 23 der Richtlinie 2014/40/EU, wenn er im unverarbeiteten Tabak nicht enthalten ist und dem Tabakerzeugnis einer Rezeptur folgend beigefügt …
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Ein Stoff ist ein Zusatzstoff im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 TabakerzG i. V. m. Art. 2 Nr. 23 der Richtlinie 2014/40/EU, wenn er im unverarbeiteten Tabak nicht enthalten ist und dem Tabakerzeugnis einer Rezeptur folgend beigefügt …