Eine durch die Einstellungspraxis des Dienstherrn verursachte, zeitlich begrenzte Unterbrechung zwischen Vorbereitungsdienst und Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe steht der Annahme eines „unmittelbar vorangehenden“ Dienstverhältnisses nicht entgegen, wenn die Unterbrechung für die betroffene Lehrkraft unvermeidbar war.
Eine durch den …
