Ein gemeinsamer Trauschein begründet regelmäßig auch eine gemeinsame Verantwortung im Sozialrecht. Dass Ehepartner aus praktischen Gründen in getrennten Wohnungen leben, schließt eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II nicht automatisch aus. Entscheidend ist vielmehr, ob die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich aufgehoben wurde.…
