Eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht unterfällt grundsätzlich auch dann dem Versorgungsausgleich, wenn sie zur Sicherung eines Immobiliendarlehens abgetreten oder verpfändet wurde, da der ausgleichspflichtige Ehegatte sich seiner Rechte hieraus erst mit endgültiger Verwertung begibt. Dies gilt erst recht bei einer bloßen …