Auch wenn ein Wohnungseigentümer grundsätzlich einen Anspruch auf den Betrieb einer Parabolantenne haben kann, berechtigt dies nicht zur eigenmächtigen Installation. Die Eigentümergemeinschaft hat bei der Wahl des Standorts ein Mitbestimmungsrecht; eine ohne deren Beteiligung angebrachte Antenne kann unabhängig davon, ob …