Kein Feuerversicherungsschutz – keine Feuerschutzsteuer

Wohngebäudeversicherungen unterliegen nur der Feuerschutzsteuer, wenn die Versicherungen tatsächlich auch Feuerrisiken absichern. Dies gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Köln auch bei verbundenen Wohngebäudeversicherungen.

In dem hier vom Finanzgericht Köln entschiedenen Fall bot eine Versicherungsgesellschaft Wohngebäudeversicherungen an, die ausdrücklich kein Feuerrisiko …

Klage gegen einen Folgebescheid

Nach der hier entsprechend anzuwendenden Rechtsprechung des Bundessfinanzhofs ist die Klage gegen einen Folgebescheid auch insoweit zulässig ist, als Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid erhoben werden und eine zunächst unbegründete Klage durch eine Änderung des Grundlagenbescheides begründet werden kann1.…