Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Rechtswahlklausel in einem Arbeitsvertrag, mit der deutsches Recht gewählt wird, unterliegt der Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.
In dem aktuell vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall wurde über die Wirksamkeit zweier ordentlicher Kündigungen des …










