Die Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 waren verfassungswidrig.
Mit dieser auf Richtervorlagen verschiedener Verwaltungsgerichte ergangenen Entscheidung knüpft das Bundesverfassungsgericht an sein Urteil zur Besoldung der Richter und Staatsanwälte (R-Besoldung) vom 05.05.20151 an, dessen verfassungsrechtlicher …