Der Bundesgerichtshof hat das Völkermordurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main teilweise aufgehoben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte den Angeklagten wegen Beihilfe zum Völkermord zu einer Freiheitsstrafe von vierzehn Jahren verurteilt1. Auf die Revisionen des Generalbundesanwalts und von …