Die Nichteinhaltung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs. 2 StGB bei der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verletzt das Freiheitsrecht des Verwahrten.
Die Freiheit der Person darf nur aus besonders gewichtigen Gründen und unter strengen formellen …