Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG kann durch Tarifvertrag die Höchstdauer der sachgrundlosen Befristung oder die Anzahl der Vertragsverlängerungen abweichend von § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG festgelegt werden.
Die tarifvertragliche Festlegung einer vierjährigen Höchstbefristungsdauer für sachgrundlos …