Beruht der Schaden an einem geparkten Fahrzeug auf eine altersgemäß falsche Einschätzung der im Verkehr bestehenden Gefahren, besteht kein Schadensersatzanspruch.
Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall die Schadensersatzklage eines Fahrzeugeigentümers abgewiesen. Ein Siebenjähriger hatte …