Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erneut die Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz gegen die Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern abgelehnt.
Die Betroffenen, ein Tunesier und ein Türke, wurden im Februar bzw. März 2017 verhaftet. Im Juni 2017 ordnete das Ministerium für …