Für die Umsatzsteuerbefreiung von Nachhilfeinstituten besteht keine Mindestquote von Lehrkräften mit Lehramtsbefähigung.
Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht den Revisionen zweier Betreiber von Nachhilfeinstituten in Unterfranken stattgegeben und den Freistaat Bayern verpflichtet, für die betreffenden Institute jeweils Bescheinigungen nach …