Nach § 256 Abs. 2 ZPO kann ein Arbeitnehmer zugleich mit seinem Hauptantrag auf Feststellung eines die Entscheidung bedingenden, dh. vorgreiflichen Rechtsverhältnisses klagen. Damit wird ein Begründungselement aus der Entscheidung verselbständigt und mit eigener Rechtskraft versehen.
Grund hierfür ist dessen …