Ein durch Sacheinlage erworbener Anteil an einer Kapitalgesellschaft ist mit dem gemeinen Wert der Sacheinlage anzusetzen.
Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut im Wege des Tausches übertragen, bemessen sich die Anschaffungskosten gemäß § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 6 Abs. 6 …