Die auf § 142 Abs. 2 AktG gestützte Bestellung eines Sonderprüfers kann im Regelfall nicht durch eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gestoppt werden.
So auch in dem hier entschiedenen Fall aus Wolfsburg: Die Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, deren satzungsgemäßer …