Ein Gynäkologe haftet nicht für eine ungewollte Schwangerschaft, wenn die Frau über die Aussagekraft eines niedrigen Anti-Müller-Hormon-Wertes (AMH-Wert) nicht falsch informiert worden ist.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall einer Schadensersatzklage wegen ungewollter Schwangerschaft …