Die rückwirkenden Versorgungsleistungen für polnische Kriegsopfer deutscher Volkszugehörigkeit sind ab Mai 2004 nachzuzahlen, wenn das Versorgungsamt notwendige Hinweise in einer für Laien nicht verständlichen Form erteilt hat und diese zu unbestimmt waren.
So hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in den hier …