Einkommensteuerschulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten werden von den Wirkungen eines Insolvenzplanverfahrens grundsätzlich nicht erfasst.
Insbesondere ergibt sich aus der Durchführung des Insolvenzplanverfahrens keine „insolvenzimmanente Erhebungs- und Vollstreckungsbeschränkung“, die dazu geführt hätte, dass der Steueranspruch des Finanzamtes aus Einkommensteuer erloschen wäre.
Die …