Fehlt es an einer Drohung, wie sie für eine Erpressung kennzeichnend ist, müssen die Angeklagten freigesprochen werden.
Mit dieser Begründung hat das Landgericht Osnabrück im Fall von drei aktuellen bzw. ehemaligen Profi-Fußballspielern die versuchte Erpressung verneint und gleichzeitig die Entscheidung …