Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in zwanzig Verfahren von (jüngeren) Beamten der Stadt Gelsenkirchen entschieden, dass diesen wegen der in der Vergangenheit erlittenen Diskriminierung wegen ihres Alters im Rahmen der Besoldung kein Anspruch auf Geldersatz oder Entschädigung zustehe.
Bis zum 31.05.2013 …