Eine Widerrufsbelehrung bei Verbraucherkreditverträgen mit einem Fußnotenzeichen in der Überschrift der Belehrung mit dazugehörigem Fußnotentext: „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ ist unwirksam.
Die in der Widerrufsbelehrung verwendete Formulierung, die Frist beginne „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“, ist nach der gefestigten …