Die Benutzung eines Mobiltelefons (hier: zum Versenden von 2 SMS) durch eine (beisitzende) Richterin rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte das Landgericht Frankfurt am Main die beiden Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer …