Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung von Art. 344, 267 und 18 Abs. 1 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:
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- Steht Art. 344 AEUV der Anwendung einer Regelung in einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten der Union