Vergütung und Urlaubsabgeltung einer Rezeptionistin – und die Frage der Rechtswegzuständigkeit

Bei einem sogenannten aut-aut-Fall (hier: Vergütung) muss der Kläger für die Begründung der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen die anspruchsbegründenden Tatsachen substantiiert darlegen und ggf. beweisen. Wenn die behaupteten Tätigkeiten typischerweise nur weisungsgebunden und innerhalb der Arbeitsorganisation des Arbeitgebers …

“Aber ich habe doch Recht gehabt!”

Das Bundesverfassungsgericht hat nochmals bekräftigt, dass mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar ist, die Zulässigkeit eines Rechtsschutzbegehrens vom Vorliegen eines schutzwürdigen Interesses abhängig zu machen. Anlass hierfür bot eine Verfassungsbeschwerde, in der es um einen Platz auf der Warteliste für …

Nutzungsvorteile einer Immobilie.

Nutzungsvorteile einer Immobilie sind keine Vermögensgegenstände. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden Werbungskosten grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein …

Fristfax: spätestens vor 23:40 Uhr

In Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat regelmäßig die im Verkehr erforderliche Sorgfalt erfüllt, wer einen über die zu erwartende Übermittlungsdauer der zu faxenden Schriftsätze samt Anlagen hinausgehenden Sicherheitszuschlag in der Größenordnung von 20 Minuten einkalkuliert sowie innerhalb der einzukalkulierenden Zeitspanne …

Der schwerbehinderte Betriebstechniker

Ein öffentlicher Arbeitgeber begründet dadurch, dass er einen schwerbehinderten Bewerber nicht zu einem Vorstellungsgespräch einlädt, die Vermutung, dass dieser wegen seiner Schwerbehinderung aus dem Auswahlverfahren vorzeitig ausgeschieden und dadurch benachteiligt wurde. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall schrieb die …

Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit

Nach § 129 AO können Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigt werden. Offenbare Unrichtigkeiten in diesem Sinne sind mechanische Versehen wie beispielsweise Eingabe- oder Übertragungsfehler. Dagegen schließen Fehler bei der Auslegung …