Eine fehlende Erinnerung des Tatopfers in der Hauptverhandlung schließt eine Verurteilung nicht aus, etwa wenn die Geschädigte die Tat zuvor anderen Zeugen gegenüber geschildert hat.
Die Annahme, dass dennoch keine Beweismittel für die angeklagte Tat zur Verfügung stünden, weil entscheidend …