Bringt ein Wohnungseigentümer ohne Zustimmung der übrigen Eigentümer eine Wallbox nebst Stromanschluss im Bereich seines Stellplatzes an, stellt dies eine bauliche Veränderung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes dar. Da hierbei in das Gemeinschaftseigentum eingegriffen wird – etwa durch die Anbringung an …