Feststellungsanträge im energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren

Feststellungsanträge im energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren sind statthaft, soweit sie zur Gewährleistung eines lückenlosen Rechtsschutzes nach Art.19 Abs. 4 GG erforderlich sind. Für die Beurteilung der Zulässigkeit solcher Anträge sind die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung und ihre Ausgestaltung durch die Rechtsprechung entsprechend heranzuziehen, …

Der nur gutachterlich tätige Arzt

Die selbständige Ausübung des Berufs des Arztes setzt nicht voraus, dass die Heilkunde auch in Form der Heilbehandlung ausgeübt wird.

Die gutachterliche und fachlich beratende Tätigkeit des Arztes stellt ebenso eine selbständige Ausübung dieses Berufes dar1.

Dementsprechend unterliegt …

Schadensersatz wegen vorgeschobener Eigenbedarfskündigung – und der Räumungsvergleich

Ein Schadensersatzanspruch wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs gemäß § 280 Abs. 1 BGB ist nicht durch einen zwischen den Mietvertragsparteien abgeschlossenen Räumungsvergleich ausgeschlossen.

Ein Räumungsvergleich unterbricht den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vortäuschung einer (Eigen)Bedarfssituation und dem später vom Mieter geltend gemachten Schaden nur …

Kosten für Folgesachen im Rahmen der Ehescheidung ausserhalb des Zwangsverbund sind keine aussergewöhnlichen Belastungen

Über die Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hinsichtlich der Anerkennung von Aufwendungen für einen Zivilprozess als außergewöhnliche Belastungen hatten wir u.a. hier und hier berichtet.

Nun hat sich der Bundesfinanzhof unter Berücksichtigung dieser geänderten Rechtsprechung auch mit den Kosten speziell …

Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen

Rechtsanwaltskosten, die im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren wegen Streitigkeiten über Hausrat, Trennungsunterhalt und über das Umgangsrecht entstanden sind, können nicht als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, …

Außergewöhnliche Belastung – und die Kosten für die Prozessvertretung einer Nebenklage

Aufwendungen für die Prozessvertretung einer Nebenklage stellen keine einkommensteuerlich zu berücksichtigenden außergewöhnlichen Belastungen dar.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die …

Das Dreifache der nicht mehr geringen Menge

Für den Bundesgerichtshof bestehen durchgreifende rechtliche Bedenken dagegen, einem Angeklagten bei der Strafrahmenwahl und bei der Strafzumessung im engeren Sinn strafschärfend anzulasten, dass die nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln “jeweils um ein Mehrfaches überschritten” sei.

Eine lediglich geringe Überschreitung der …