Ein Klageantrag, mit dem ein Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung „zu unveränderten Bedingungen“ ist zu unbestimmt. Ein solcher Antrag hat keinen vollstreckungsfähigen Inhalt.
Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss die Klageschrift die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes …